Die Regulierungsvorschriften im Bereich der Geldanlage sollen Verbrauchern das Verständnis für Inhalt und Funktionsweise von Finanzinstrumenten erleichtern. Anleger sollen quasi "auf einen Blick" die Chancen und Risiken eines Finanzprodukts erkennen können. Alle für die Anlageentscheidung wichtigen Sachverhalte müssen prägnant und auf wenigen Seiten zusammengefasst für Investoren ersichtlich sein.
Im Fondsbereich heißen diese Blätter "Wesentliche Anlegerinformationen", kurz: WAI. Anforderungen, Aufbau und Inhalt sind für offene und geschlossene Investmentvermögen im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) geregelt.
Um exorbitante Verluste wie in der großen Finanzkrise für Kleinanleger zu verhindern, wurde der Verbraucherschutz ab 2008 gesetzlich bedeutend erweitert und die Bankbranche reguliert. Produktinformationsblätter (PIB) sind dort seit 01.07.2011 Pflicht. Sie müssen dem Kunden in jedem Beratungsgespräch mit Produktempfehlung übergeben werden. Ab diesem Zeitpunkt mussten Fondsinvestoren von Anbietern deutscher Investmentfonds ebenfalls zusammengefasste Produktinformationen zur Verfügung gestellt werden. Dazu wurde die Verordnung der EU Nr. 583?2010 über WAI für sogenannte OGAW, den ehemaligen offenen Investmentfonds, in deutsches Recht umgesetzt. Für diese Informationen sind seitdem verschiedene Bezeichnungen in Gebrauch: KID (Key Investor Document) oder KIID (Key Investor Information Document) oder WAI. Da es in den Folgejahren auch bei anderen Kapitalanlagen zu hohen Verlusten kam, wurde die Regulierung 2012 bzw. 2013 auf Vermögensanlagen und geschlossene Investmentvermögen ausgedehnt.
Die Wesentlichen Anlegerinformationen müssen übersichtlich sein, sich auf relevante Informationen beschränken und kurz gefasst auf zwei Seiten die für Anlegerentscheidungen wichtigen Aussagen zusammenfassen. Bei strukturierten Fonds dürfen die Informationen maximal drei Seiten einnehmen. Der Privatanleger muss erkennen können, wie Vor- und Nachteile des Fonds die Realisierung seiner Ziele beeinflussen. Bevor er den Vertrag in der Bank oder beim Finanzvermittler abschließt, sind ihm die WAI in schriftlicher Form auszuhändigen. Die Angaben auf dem Informationsblatt müssen mit den Aussagen im Verkaufsprospekt übereinstimmen. Daher gibt es keinen vereinfachten Verkaufsprospekt mehr, dieser wird durch die WAI ersetzt.
Alle WAI müssen den gleichen Inhaltsvorgaben Rechnung tragen. Für OGAW sind das folgende Merkmale:
Für geschlossene Publikumsfonds gelten die gleichen Kriterien, hier gibt es jedoch drei Besonderheiten. Statt des Risiko-Ertragsprofils ist ausführlich auf die vorhandenen Risiken der Kapitalanlage hinzuweisen. Das muss in Textform, nicht mittels Grafiken geschehen. Anleger sollten einschätzen können, welche Faktoren das Investment oder seine Rendite gefährden und wie sie dafür haften. Außerdem ist auf die fehlende oder eingeschränkte Liquidität von Anteilen geschlossener Investmentvermögen hinzuweisen. Provisionen und Vergütungszahlungen, die Initiatoren, Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) und andere Verantwortliche erhalten, sind bei der Darstellung der Kosten extra auszuweisen.
Die Gliederung entspricht den vorgegebenen Merkmalen. Das Risiko- und Ertragsprofil ordnet Publikumsfonds auf einer Skala der Wertschwankungen von 1 bis 7 ein und stellt die Schwankungsbreite der Fondspreise dar. Die ermittelte Kennzahl SRRI beruht auf einheitlichen europäischen Richtlinien. Damit soll für den Käufer ohne weiteres deutlich werden, dass hohe Ertragschancen mit großen Verlustrisiken einhergehen.
Zudem ist auf die bedeutendsten Anlagerisiken in Textform hinzuweisen. Unter dem Punkt Kosten und Gebühren ist die Gesamtkostenquote, untergliedert nach einmaligen und laufenden sowie weiteren für den Fonds anfallenden Kosten, prozentual darzustellen. Die Wertentwicklung des Fonds bezieht sich auf die letzten 10 Jahre und wird in grafischer Form im Vergleich zur Benchmark abgebildet.
Mit den Wesentlichen Anlegerinformationen wird die Transparenz des europäischen Fondsmarkts entscheidend verbessert. Sie ermöglichen es Anlegern, unterschiedliche Fonds zu vergleichen. So kann anhand der Gesamtkostenquote festgestellt werden, welcher Fonds durch eine geringere Kostenbelastung höhere Ertragschancen hat. Ihre Aussagekraft wird dadurch beibehalten, dass zu Anfang eines Jahres, spätestens nach 35 Tagen, ein überarbeitetes Informationsblatt zu veröffentlichen ist. Aktualisierungen sind ebenso erforderlich bei erheblichen Änderungen, beispielsweise in der Anlagepolitik des Fondsvermögens Gleiches gilt für relevante Abweichungen von der Risikoklassifizierung des Fonds, die in den vorherigen vier Monaten eingetreten sind. Obwohl Details verbessert und Fachausdrücke allgemeinverständlicher übersetzt werden könnten, sind die WAI gerade für Kleinanleger ein Fortschritt bei der Darstellung komplexer Risiko-Rendite-Zusammenhänge.
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