Als Neubau wird in der Regel eine kürzlich fertiggestellte Immobilie bezeichnet, wobei es sich grundsätzlich um Wohnimmobilien handelt. Als Investitionsobjekt zeichnen sich Neubauten durch bestimmte Eigenschaften aus, die sie von Bestandsimmobilien unterscheiden. Beim Crowdinvesting für Immobilien ist der Neubau eine von drei möglichen Investitionsgegenständen. Ein Bauträger erwirbt für sein Bauvorhaben ein Grundstück und entwickelt darauf ein Neubauprojekt. Steuerrechtlich gilt eine Immobilie als fertiggestellt und somit als Neubau, wenn sie bezugsfertig ist. Bis zu diesem Zeitpunkt können Investoren von steuerlichen Vorteilen wie der AfA (Abschreibung für Abnutzung) profitieren, die die Wertminderung des Anlagevermögens regelt.
Für das deutsche Steuerrecht ist die Unterscheidung zwischen Alt- und Neubau von besonderem Interesse, da es den Zeitpunkt der Fertigstellung als Kriterium für steuerliche Erleichterungen verwendet. Im Bauwesen wird zudem zwischen Neubau und Altbau unterschieden, basierend auf dem Fertigstellungszeitpunkt: Gebäude, die nach 1948 fertiggestellt wurden, gelten als Neubau und zeichnen sich durch moderne Baumerkmale wie Betonwände und Isolierglasfenster aus. Immobilien, die vor 1948 fertig wurden, werden als Altbau klassifiziert und folgen oft traditionellen Bauweisen. Diese Unterscheidungen haben nicht nur steuerliche, sondern auch investitions- und bewertungsrelevante Auswirkungen.
Für weitere Informationen oder einen persönlichen Austausch stehen Ihnen unsere Investment-Experten zur Verfügung.