Bei der Kapitalertragsteuer handelt es sich um eine Form der Erhebung der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Sie entsteht mit dem Zufluss von Kapitalerträgen.
Die Kapitalertragsteuer ist besonders für Sparer und Anleger von Bedeutung, denn die Erträge aus Kapitalanlagen unterliegen in nahezu allen EU-Staaten der jeweiligen Einkommensteuer.
Als steuerpflichtige Kapitalerträge werden Gewinne aus Geldanlagen verstanden. Dazu zählen sowohl die Zinsen von Girokonten als auch Dividenden aus Aktien, Erträge aus Zertifikaten oder Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien.
Die Gewinne aus den obigen Kapitalerträgen müssen versteuert werden. Als Quellensteuer werden diese dabei direkt von der auszahlenden Stelle einbehalten. Das bedeutet, dass Banken, Versicherer oder andere Finanzdienstleister die Beträge einbehalten und an die Finanzbehörde weiterleiten.
Die Begriffe Kapitalertragsteuer und Abgeltungssteuer werden zwar häufig synonym verwendet, aber die Kapitalertragsteuer ist lediglich eine Form der Abgeltungssteuer. Letztere wurde dabei zum 1. Januar 2009 in Deutschland eingeführt und ersetzt seitdem bisherige Besteuerung von Kapitalerträgen.
Durch diese Einführung wurden der Prozess und die Besteuerung sowohl vereinfacht als auch übersichtlicher.
Bevor die Abgeltungssteuer eingeführt wurde, gab es zum einen steuerpflichtige und zum anderen steuerfreie Kapitalerträge. Zudem unterschieden sich die steuerpflichtigen Kapitalerträge darin, dass jeweils unterschiedlich hohe Steuern gezahlt werden mussten. Dadurch musste jede Investitionsanlage einzeln in der Steuererklärung aufgelistet werden.
Seit der Einführung hat sich dies geändert, da es nun einen einheitlichen Steuersatz für alle Steuerzahler gibt und die einzelnen Kapitalerträge somit nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden müssen.
Vor 2009 galten noch je nach Kapitalertrag verschiedene Abschläge: Für Dividenden lag der Steuersatz etwa bei 20 Prozent, für Zinsen aus Kapitalanlagen aber bei 30 Prozent. Hinzu kamen außerdem der Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent) sowie eventuelle Kirchensteuer (8 oder 9 Prozent).
Seit 2009 gibt es für die Einnahmen aus Kapitalerträgen nun einen einheitlichen Steuersatz. Dieser beträgt 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag (welcher seit 2021 für die meisten Deutschen nicht mehr anfällt) und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Grundsätzlich werden jegliche Kapitalerträge besteuert, die den Freibetrag von 801€ übersteigen. Für Ehepaare liegt dieser Freibetrag sogar bei 1602€.
Um die Besteuerung der Kapitalerträge genau zu berechnen, muss man die verschiedenen Komponenten, aus denen sie sich zusammensetzt, einkalkulieren. Dazu zählen die 25 % Abgeltungssteuer, worauf ggfs. nochmal 5,5 % des Solidaritätszuschlag erhoben werden. Hinzu kommt noch die Kirchensteuer, welche je nach Bundesland 8 % oder 9 % von der Abgeltungssteuer beträgt. Darüber hinaus muss der Freibetrag einkalkuliert werden.
Beispiel: Wenn jemand 2001 Euro Kapitalerträge im Jahr hat, kann er zunächst den Freibetrag von 801 Euro abziehen. So bleiben noch 1200 Euro übrig, die steuerpflichtig sind. Die zu zahlende Abgeltungssteuer von 25 % beträgt somit 300 Euro. Hinzu kommen dann ggfs. 5,5 % für den Solidaritätszuschlag, also 16,50 Euro und in diesem Fall 8 % Kirchensteuer, also 24 Euro.Die gesamte Kapitalertragssteuer beträgt somit 340,50 Euro.
Wir weisen darauf hin, dass die vorstehenden Ausführungen keine Rechts- und Steuerberatung darstellen und diese auch nicht ersetzen können. Für konkrete steuerliche Fragen wenden Sie sich an Ihren steuerlichen Berater.
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