Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) wurde vom Deutschen Bundestag verabschiedet, um einheitliche Standards zur Verwaltung von Investmentfonds zu schaffen und den Schutz von Klein- und Privatanlegern zu verbessern. Es trat am 22. Juli 2013 in Kraft und ersetzte das bisherige Investmentgesetz. Das KAGB reguliert sowohl offene als auch geschlossene Fonds und legt neue Begriffe wie Kapitalverwaltungsgesellschaften, Verwahrstellen, Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) und Alternative Investmentfonds (AIF) fest. Die Einführung des KAGB ist eine Reaktion auf die Finanzkrise 2008/2009 und die AIFM-Richtlinie der EU, die die Haftung der Depotbanken und bestimmte Anlageformen stärker reguliert.
Mit dem KAGB wurden auch neue Pflichten und organisatorische Anforderungen für Kapitalverwaltungsgesellschaften eingeführt, einschließlich der Einrichtung eines Risikomanagements und umfangreicher Berichts- und Informationspflichten. Geschlossene Fonds müssen nun gesetzliche Vorgaben erfüllen, die zuvor nur für offene Fonds galten, wie die getrennte Verwahrung von Unternehmens- und Fondsvermögen. Zudem erfordert das Management eines Investmentvermögens eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Diese Maßnahmen erhöhen die Sicherheit des angelegten Vermögens, führen jedoch auch zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand sowohl für die Finanzwirtschaft als auch für die regulierenden Behörden.
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