Die Honorarberatung ist eine Finanzdienstleistung, bei der der Berater durch fest vereinbarte Honorare und nicht durch Provisionen bezahlt wird. Dies fördert die Unabhängigkeit gegenüber Anbietern von Finanzprodukten. Honorarberater können theoretisch zu sämtlichen Finanzprodukten Auskunft geben, spezialisieren sich jedoch häufig auf Bereiche wie Versicherungen, Altersvorsorge oder Investments, abhängig von ihrer Zulassung. Seit Mitte 2014 gibt es gesetzliche Regelungen für die Honorarberatung im Bereich der Geldanlage, und Honorarberater werden in ein öffentliches Register eingetragen. Es gibt zwei Haupttypen von Honorarberatern: den Honoraranlageberater, der von der BaFin zugelassen wird und alle Finanzinstrumente anbieten darf, auch Zertifikate und Aktien. Der Honorar-Finanzanlagenberater hingegen muss sich auf Investmentfonds und geschlossene Investmentvermögen beschränken und wird vom örtlichen Gewerbeamt kontrolliert.
In Deutschland ist die Honorarberatung weniger verbreitet als die provisionsbasierte Beratung. Während Honorarberater festgelegte Honorare für ihre Dienstleistungen erhalten, werden provisionsbasierte Berater durch die Vermittlung von Finanzprodukten bezahlt. Diese Ansätze werden kontrovers diskutiert, wobei beide Seiten Argumente dafür anführen, welche Methode eine bessere und transparentere Finanzplanung für den Anleger bietet. Letztendlich liegt die Entscheidung im Investmentprozess, welche Beratungsform bevorzugt wird, beim Kunden selbst.
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