Bonität stammt aus dem Lateinischen und bedeutet "bonitas = Vortrefflichkeit". Es ist ein anderer Begriff für Kreditwürdigkeit und beinhaltet gleichzeitig die Bereitschaft des Schuldners, seinen Zahlungsverpflichtungen auch in Zukunft nachzukommen und diese regelmäßig zu erfüllen. Banken gewähren Kredite in der Regel nur an Kunden, die eine ausreichende Bonität vorweisen können. Wichtigstes Kriterium zur Einschätzung der Bonität eines Kunden ist die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit, in welche die gegenwärtigen Verhältnisse und das bisherige Zahlungsverhalten der Vergangenheit einfließen. Versandhäuser achten in erster Linie auf die Zahlungsmoral eines neuen Kunden, während Kreditinstitute sich zusätzlich nach dem gegenwärtigen Einkommen des Schuldners und regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen erkundigen. Der Emittent oder Kreditnehmer ist, wenn er über eine gute Bonität verfügt, "solvent", was bedeutet, das Kapital vorhanden ist.
Bonität bedeutet in der Finanzwirtschaft die Fähigkeit eines Emittenten von Wertpapieren, die Emission einschließlich Zinsen zu bedienen und zu tilgen.
Vor der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung zwischen Bank oder Versandhaus und einem Kunden erfolgt eine Prüfung, ob der Kunde auch kreditwürdig ist. In diese Kontrolle fließen verschiedene Faktoren ein, durch die Banken eine Rückleistungssicherheit ermitteln. Lieferanten können sich durch eine Bonitätsabfrage darüber informieren, ob der Kunde seine Rechnungen innerhalb einer vorgelegten Zahlungsfrist begleichen kann.Die Prüfung einer Bonität vor Kreditvergabe erfolgt durch Auskunftsdateien. Eine dieser Dateien ist die "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung - Schufa", die einen sogenannten Scorecard mit den Bonitäten von A (sehr gut) bis M (sehr schlecht) entwickelt hat. Dieser Code beinhaltet den Grad der Bonitätseinstufung.
Die finanzielle Lage entscheidet über die Einstufung der Bonität, welche in der Regel durch vier Klassen erfolgt. Diese reichen von A (sehr gut) bis D (sehr schlecht). Erfolgt bei einer Kreditanfrage eine Einstufung mit A oder B, erhält der Kreditnehmer diesen Kredit in der Regel auch. Wird er jedoch mit C oder D beurteilt, erhält er in der Regel kein Kapital. In solchen Fällen spricht man von einem "grauen Kredit" oder gar einem "schwarzen Kredit" der mit einer hohen Ausfallwahrscheinlichkeit verbunden ist.
Um zu prüfen, in welcher Bonitätsstufe sich eine Person befindet, die einen Kredit aufnehmen möchte, müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein. Dazu gehören in der Regel eine Schufa-Auskunft und die genaue Feststellung der Einkommensverhältnisse durch Benennung des Arbeitgebers, die Höhe des Gehalts und die Sicherheit des Arbeitsplatzes. Dem werden Ausgaben durch Miete oder Tilgung anderer Kredite sowie Versicherungen und die Ermittlung der gegenwärtigen Schuldensituation gegenübergestellt. Betrachtet wird auch eventuell vorhandenes Vermögen, wie Sachgegenstände (zum Beispiel Immobilien), Wertpapiere oder Sparbücher.
Alle Auskunftsdateien, wie die Schufa, besitzen bei der Untersuchung der Bonität eigene Faktoren, die teilweise nicht nachvollziehbar sind. Sie enthalten statistische und mathematische Berechnungsschlüssel, durch die bestimmte Kriterien unterschiedlich gewichtet werden. Besonders die "weichen Merkmale" sind oft willkürlich. Ein solches Merkmal ist zum Beispiel die Anschrift des Kreditnehmers oder Strukturdaten seines Wohnumfeldes. Dazu zählen Einkommensniveau und Arbeitslosigkeit in der Umgebung, woraus negative Rückschlüsse auf die Bonität gezogen werden.
Daneben gibt es keine gesetzlichen Regelungen für ein einheitliches, geordnetes Verfahren zur Bonitätsermittlung. Lediglich das Bundesdatenschutzgesetz und die Regelungen der Bundesländer enthalten Vorschriften, wie mit personenbezogenen Daten umzugehen ist und welche Rechte der Betroffene in Bezug auf die Verwendung dieser Daten hat.
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